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Der nächste Europa-Stammtisch findet am Montag, den 6. September 2010 ab 19 Uhr im Cafe' Myer's statt.
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BVerfG: Ultra-Vires-Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung und Euro-Rettung
"But in its internationally-related case law, the German Constitutional Court has a well-earned reputation of the Dog that Barks but does not Bite." Diese Anmerkung Joseph Weilers zum Lissabon-Urteil des BVerfG scheint auch weiterhin zuzutreffen. So hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 2. März 2010 die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dem Verfahren lagen Verfassungsbeschwerden gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, zugrunde. Die angegriffenen Vorschriften setzen die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Vorratsdatenspeicherung um (siehe zur "Geschichte" dieser Richtlinie auch den Beitrag über die irische Nichtigkeitsklage unten). Daher stand das Urteil des BVerfG auch im europäischen Kontext. Zuvor hatten die Beteiligten schon einmal "Zähne gezeigt": das BVerfG sprach sich im Lissabon-Urteil die Kompetenz zu, europäische Rechtsakte im Notfall auch an der Integrationsermächtigung des GG zu messen, sog. Ultra-Vires-Kontrolle. Der EuGH hingegen verurteilte erstmals einen Mitgliedstaat zu einer Vertragsverletzung, welche auf einem mitgliedsstaatlichen höchstrichterlichen Urteil basierte (Rs. C-154/08). Das BVerfG sah sich somit einem breiten Spektrum an Möglichkeiten gegenüber. Den offenen Konflikt wagen und die Richtlinie als Ultra-Vires-Rechtsakt einstufen? Oder sollte man sich gar dem EuGH unterordnen und die Frage der materiellen Unionsrechtsmäßigkeit vorlegen? Das Gericht entschied sich dazu, nicht zuzubeißen. Die Frage der Gültigkeit der Richtlinie wurde als nicht entscheidungserheblich angesehen. Die Richtlinie regelt nur die Speicherungspflicht an sich und überlässt den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung einen Entscheidungsspielraum. So betreffen die angegriffenen nationalen Vorschriften auch nur Zugang und Verwendung der Daten, liegen also innerhalb des nationalen Entscheidungsspielraums. Ein Konflikt zwischen deutschen Grundrechten und der Wirksamkeit bzw. des Vorranges der Richtlinie besteht daher nicht. Die angegriffenen nationalen Vorschriften konnten somit an deutschen Grundrechten gemessen werden.
Das Verhältnis beider Gerichte hat sich somit vorerst entspannt. Doch die latente Drohung des BVerfG mit der Ultra-Vires-Kontrolle wird bei manchen aus dem Lissabon-Verfahren bereits als Kläger bekannten Akteuren nur allzu gerne als Einladung wahrgenommen. So könnte bei dem sog. "Euro-Rettungsschirm" die Frage nach dem "ausbrechenden Rechtsakt" wieder aktuell werden. Die Situation ist zumindest ähnlich. Der Finanzstabilisierungsmechanismus wurde "europäisch" per Verordnung (bei der Vorratsdatenspeicherung war es eine Richtlinie) eingeführt und national wurden die Voraussetzungen durch das Euro-Stabiliserungsmechanismus-Gesetz geschaffen. Auch ist die Vereinbarkeit des Vorgehens auf europäischer Ebene mit europäischem Primärrecht umstritten. Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls bereits abgelehnt. Wie sie mit ihrer Einladung im Hauptverfahren umgehen, bleibt abzuwarten
Europaparlament bestätigt neue Kommission
Nachdem das Parlament im September bereits den Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso für eine zweite Amtszeit bestätigte, hat es nun auch den restlichen 26 Kommissaren seine Zustimmung erteilt. Bei der Abstimmung am 09. Februar 2010 stimmten 488 Abgeordnete für die angetretene Kommission, 137 lehnten sie ab, 72 enthielten sich ihrer Stimme. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger wird für die europäische Energiepolitik zuständig sein. Nach der Ernennung durch den Europäischen Rat (Art. 17 VII EUV) kann die Kommission ihre Arbeit offiziell aufnehmen.
Vertrag von Lissabon in Kraft getreten
Seit dem 1. Dezember 2009 steht die Europäische Union auf neuen vertraglichen Füßen. Die Lissabonner Reformverträge lösen die bislang geltenden Verträge von Nizza ab. Damit einher gehen umfassende Änderungen des institutionellen Gefüges sowie die Stärkung von Grundrechten auf europäischer Ebene. Neben dem Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist nun auch die Charta der Grundrechte rechtlich verbindlich (Art. 6 EUV). Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Gesetzgebung wird nunmehr der Regelfall sein. Dies würdigte auch Parlamentspräsident Jerzy Buzek in seiner Erklärung zum Inkrafttreten des Vertrags. Welch Errungenschaften insbesondere die Stärkung des Europäischen Parlaments und die Herstellung von Öffentlichkeit für Sitzungen des Ministerrat, in denen dieser Gesetzgebungsentscheidungen fällt, darstellen, demonstrierte der Ministerrat einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch einmal eindrucksvoll: Am letzten sturmfreien Abend feierte er seine letzte intergouvernementale Party und beschloss hinter verschlossenen Türen das datenschutzrechtlich umstrittene sog. SWIFT-Abkommen mit den USA, welches den Zugriff auf Bankdaten in Europa regelt. Zuvor hatten sich die Staats- und Regierungschefs bereits auf die Besetzung der neu geschaffenen Ämter geeinigt: der belgische Premierminister Herman van Rompuy wird Präsident des Europäischen Rates. Die bisherige britische Kommissarin für Handelsfragen Catherine Ashton übernimmt das Amt des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik.
Tschechien ratifiziert Vertrag von Lissabon
Nachdem das tschechische Verfassungsgericht am Vormittag des 3. November den Weg zur Ratifikation des Lissabonner Vertrags endgültig frei gemacht hatte (Bericht auf FAZ.net), wurde er von Vaclav Klaus noch am Nachmittag ratifiziert (Bericht auf Welt Online). Tschechien ist der letzte Mitgliedstaat, der damit den vor fast zwei Jahren am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrag ratifiziert hat. Auch in Deutschland, Polen und vor allem in Irland hatte es Komplikation gegeben (Berichte jeweils unten).
Damit kann der Vertrag bereits zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Europäischer Rat kommt Vaclav Klaus entgegen
Auf dem Gipfel des Europäischen Rates in Brüssel am 29. und 30. Oktober (Tagesordnung) haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen, dass dem Lissabonner Vertrag ein Protokoll angefügt werden soll, demzufolge die Grundrechte-Charta, die mit dem Lissabon-Vertrag rechtsverbindlich werden soll, auch gegenüber Tschechien die - zuvor schon Großbritannien und Polen zugestandenen (vgl. Protokoll zum Vertrag von Lissabon (Nr. 30), ABl. v. 9.5.2008, Nr. C 115/313) - Einschränkungen erhält (vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates v. 29./30. Okt. 2009). Damit soll den Forderungen des tschechischen Präsidenten Klaus (siehe Bericht unten) genügt werden, damit dieser - nach erneuter Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts - den Lissabon-Vertrag bis Ende des Jahres ratifizieren kann (Bericht auf FAZ.net).
Oettinger soll neuer deutscher EU-Kommissar werden
Am 24. Oktober 2009 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gegeben, dass Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) Nachfolger von Günter Verheugen (SPD) als deutsches Mitglied der EU-Kommission werden soll. Verheugen sagte bei einem Auftritt vor dem Foreign Press Center in Washington, in Brüssel habe über diese Entscheidung "blankes Entsetzen" geherrscht (Spiegel-Online-Bericht). Oettinger ist europaweit weitgehend unbekannt und galt in seiner Rolle als Ministerpräsident als eher glücklos. Laut Verheugen wird seine Nominierung daher als "parteiinterne Entsorgungsaktion" empfunden. Demgegenüber zeigte sich Werner Mussler - Brüsseler Wirtschaftskorrespondent der FAZ - optimistischer: Als überzeugter Europäer und Wirtschaftsfachmann mit einem Image als "kühler Technokrat", sei Oettinger in der Kommission vielleicht bestens aufgehoben (vgl. Mussler, FAZ.net v. 26.10.09)
Kaczynski unterschreibt Lissabonner Vertrag
Polens Präsident Lech Kaczynski hat die Ratifikationsurkunde zum Lissabonner Vertrag nun unterzeichnet. Unter Anwesenheit des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und des aktuellen Ratspräsidenten, dem schwedischen Premier Fredrik Reinfeldt, sowie Ministerpräsident Donald Tusk unterschrieb Kaczynski das Dokument am 10.10.2009 in Warschau. Die Zeremonie wurde vom Fernsehen übertragen. Das polnische Parlament hatte bereits im April 2008 zugestimmt.
Gemeinsam mit seinem Bruder Jaroslaw - damals Ministerpräsident Polens - hatte Lech Kaczynski noch vor zwei Jahren erheblichen Druck auf die anderen Mitgliedstaaten ausgeübt und den Vertrag beinahe zum Scheitern gebracht. Auf diese Weise gelang es den Geschwistern die Geltung der EU-Grundrechtecharta für Polen abzubedingen. Damit soll unter anderem die Homesexuellen-Gesetzgebung in Polen vor dem Zugriff Brüssels gesichert werden.
Jetzt steht nur noch die Ratifikation Tschechiens aus. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus allerdings brachte neue Einwände gegen den Vertrag in Stellung: Er möchte eine Garantie für ein Fortgelten der sogenannten Benes-Dekrete erreichen und so verhindern, dass nach 1945 enteignete Sudetendeutsche auf Grundlage der Grundrechtecharta ihre Besitztümer in Tschechien einklagen können. Diese Befürchtung wird allgemein als grundlos betrachtet (vgl. zu den nationalen und internationalen Reaktionen den Bericht bei Focus-Online).
Irland billigt Vertrag von Lissabon
Die irische Bevölkerung hat am 02. Oktober mit einer Mehrheit von 67,1 Prozent den Vertrag von Lissabon im zweiten Anlauf gebilligt. Das Ergebnis überrascht in seiner Deutlichkeit. Denn lange Zeit galt der Ausgang des erneuten Referendums, trotz dem Entgegenkommen des Europäischen Rates (siehe Beitrag unten), als ungewiss. Die Wahlbeteiligung lag bei 58 Prozent. Nach Bekanntwerden der irischen Zustimmung kündigte Polen an, den innerstaatlichen Ratifikationsprozess "unverzüglich" durch die Unterschrift des Präsidenten Kaczynski abschließen zu wollen. Somit ist allein die Ratifikation der Tschechen noch fraglich, da dort weiterhin ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht anhängig ist (siehe Beitrag unten).
Ratifizierungsverfahren zum Lissabonner Vertrag abgeschlossen
Bundespräsident Horst Köhler hat am 23. September die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz sowie gegen die geänderten Begleitgesetze hat das Bundesverfassungsgericht indessen nicht zur Entscheidung angenommen. Mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Rom ist das innerstaatliche Verfahren der Vertragsratifizierung somit abgeschlossen. Dies sollte ein positives Signal für die noch ausstehende Zustimmung der Polen, Tschechen und Iren sein.
Bundesrat bestätigt Begleitgesetze zum Lissabonner Vertrag
Am 18. Sept. hat nun auch der Bundesrat den neuen Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon zugestimmt. Diese waren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden und am 8. Sept. vom Bundestag beschlossen worden (siehe unten). Einer Ratifikation des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland vor dem erneuten Referendum der Iren am 2. Okt. steht nun nichts mehr entgegen.
Barroso wiedergewählt
José Manuel Barroso ist vom europäischen Parlament für eine zweite Amtszeit als Komissionspräsident wiedergewählt worden. Wider Erwarten bekam er sogar eine absolute Mehrheit. Auch viele Sozialdemokraten haben in der geheimen Wahl offenbar - entgegen der vom Fraktionsvorsitzenden Martin Schulz angekündigten Enthaltungen - für Barroso gestimmt. Die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Spaniens und Portugals hatten sich zuvor für Barroso ausgesprochen und damit ihre Parteigenossen im Europäischen Parlament in die Bredouille gebracht.
Barroso muss nun zusammen mit dem Rat seine Kommission zusammenstellen. Die Kommissionsmitglieder werden dafür von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und die Zusammensetzung wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten beschlossen. Anschließend muss die Kommission wieder durch das Parlament bestätigt werden.
Bundestag billigt neue Begleitgesetze zum Lissabonvertrag
Der Bundestag hat am Dienstag, den 08. September, die neuen Begleitgesetze zum Lissabonner Vertrag gebilligt. Bei zwei Enthaltungen stimmten 446 Abgeordnete für die vier Gesetzentwürfe, 46 dagegen. Nach der notwendigen Zustimmung durch den Bundesrat am 18. September kann Bundespräsident Köhler die Ratifikationsurkunde - noch vor der zweiten Volksabstimmung in Irland Anfang Oktober - hinterlegen.
Die insgesamt vier verschiedenen Begleitgesetze regeln notwendige Grundgesetzänderungen und die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag sowie zwischen Bund und Ländern. Den Großteil der nach dem Bundesverfassungsgericht notwendigen Neuregelungen enthält das sog. Integrationsverantwortungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Lissabonner Vertrag Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage verlangt, um die sich fortentwickelnde EU stärker an innerstaatliche Entscheidungsprozesse zu binden (siehe unten). Mit Peter Gauweiler (CSU) stimmte auch ein Kläger des Verfahrens für die Neuregelungen. Die Fraktion "Die Linke" stimmte gegen die Gesetze. Auch Sie war gegen den Vertrag nach Karlsruhe gezogen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unter Rechtswissenschaftlern sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während der Göttinger Europarechtler Prof. Frank Schorkopf sich durchaus positiv äußerte, sieht sein Lehrstuhl-Vorgänger Prof. Christian Calliess das Urteil kritisch. Überaus kritisch äußerte sich auch der ehemalige Außenminister Joschka Fischer in der Zeit.
Vertrag von Lissabon erneut vor dem Tschechischen Verfassungsgericht
Schon vor Monaten haben beide tschechischen Parlamentskammern den Vertrag von Lissabon gebilligt (siehe unten). Am 1. September haben nun 17 konservative Senatoren ihre Drohung wahr gemacht und sind zunächst gegen das Begleitgesetz vor das Verfassungsgericht gezogen, eine Klage gegen den Vertrag selbst soll in Kürze folgen. Das deutsche Bundesverfassungsgerichtsurteil scheint die tschechischen Europagegner dabei zu dem Angriff auf das Begleitgesetz inspiriert zu haben (Bericht auf www.dradio.de). Das Tschechische Verfassungsgericht hat den Vertrag von Lissabon zwar bereits für verfassungsgemäß erklärt (siehe unten), dieses Verfahren hatte aber nur bestimmte Aspekte des Vertragswerks zum Gegenstand.
BVerfG: Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar, Begleitgesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30.06.2009 das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Begleitgesetz zur Stärkung der Rechte des Bundestages und Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union verstößt hingegen mangels hinreichender Beteiligungsrechte gegen die Verfassung. Bevor diese nicht vom Gesetzgeber verfassungskonform ausgestaltet werden, darf die Bundesrepublik Deutschland die Ratifikationsurkunde zum Lissabonner Vertrag nicht hinterlegen. Das Gericht sieht gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Im Hinblick auf das elektorale Demokratieverständnis des Bundesverfassungsgerichts seien die Grundsätze der freien und gleichen Wahl nicht verletzt. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass die EU auch unter dem Vertrag von Lissabon kein Bundesstaat sei. Daher vermittle auch die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament ein für das Wahlrecht der Bundesbürger zusätzliches und für einen Verbund souveräner Staaten „ausreichendes Legitimationsniveau".
Die durch den Vertrag von Lissabon erweiterten Zuständigkeiten der EU genügen den Anforderungen des Grundgesetzes jedoch nur, „sofern das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung verfahrensrechtlich über das in den Verträgen vorgesehene Maß hinaus gesichert wird". Daher setzte das Gericht der Übertragung und Ausübung von Hoheitsrechten auf die EU sachliche Grenzen. In - aus demokratischer Sicht - sensiblen Bereichen, wie u.a. dem Strafrecht, dem Gewalteinsatz nach Innen und Außen oder fiskalischen Grundentscheidungen werden Kompetenzübertragungen ganz ausgeschlossen oder es müssen jedenfalls die deutschen gesetzgebenden Organe stärker beteiligt werden. Dabei muss die Bindung des jeweils im Rat sitzenden Regierungsmitglieds an das nationale Parlament gestärkt werden, eine Forderung die im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Betonung des Ministerrats für die Legitimation der EU gesehen werden muss. Entgegen verbreiteter Forderungen genügt es aus Sicht des Gerichts nicht, lediglich die Rolle des Europaparlaments zu stärken. Dieses sei aus strukturellen Gründen nicht in der Lage die EU allein zu legitimieren. So fehlt es insbesondere an der Wahlgleichheit, da Bürgern aus verschiedenen Mitgliedstaaten aufgrund der degressiven Proportionalität der Sitzverteilung unterschiedlich viele Abgeordnete pro Kopf wählen. Um die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen kommt der Bundestag in der Sommerpause zu Sondersitzungen am 26. August und 08. September zusammen. Der Bundesrat wird am 18. September entscheiden. Wird dieser Zeitplan eingehalten, ist der deutsche Ratifikationsprozess noch vor dem erneuten Referendum der Iren am 02. Oktober abgeschlossen.
EU-GIPFEL: Europäischer Rat kommt irischen Bedenken gegen Lissabonner Vertrag entgegen
Auf dem EU-Gipfel vom 18./19. Juni 2009 hat der Europäische Rat bezüglich verschiedener "Anliegen der irischen Bevölkerung" sein Entgegenkommen formuliert. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte er die Abkehr von der im Lissabonner Vertrag vorgesehenen Verkleinerung der Kommission beschlosssen: Jeder Mitgliedstaat soll demnach auch weiterhin mit einem Kommissar vertreten sein. Nach Inkrafttreten des Vertrags soll vom Rat ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
"Der Europäische Rat ist ferner übereingekommen, dass den vom irischen Premieminister dargelegten sonstigen Anliegen der irischen Bevölkerung, die die Steuerpolitik, das Recht auf Leben, die Bildung und die Familie [Anm.: angesprochen ist das irische Abtreibungsverbot] sowie Irlands traditionelle Politik der militärischen Neutralität betreffen, zur beiderseitigen Zufriedenheit Irlands und der anderen Mitgliedstaaten durch die erforderlichen rechtlichen Garantien Rechnung getragen wird. Es ist außerdem vereinbart worden, dass bestätigt wird, dass einer Reihe sozialer Fragen, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, hohe Bedeutung zugemessen wird.", Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 18./19. Juni 2009, Schlussfolgerungen des Vorsitzes v. 19.06.2009, 11225/09, I.3; der entsprechende Beschluss ist Anlage I des selben Dokuments. Der Beschluss des Europäischen Rates steht nach eigenen Angaben im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des bisherigen Vertragstextes, weshalb eine erneute Ratifikation in den übrigen Mitgliedstaaten nichrt notwendig sei, und ist rechtsverbindlich, soll aber wohl im Rahmen des absehbaren Beitritts Kroatiens mit einem Protokoll dem Primärrecht beigefügt werden. Tschechiens Präsident Vaclav Klaus scheint jedoch eine erneute Ratifikation des Vertrages unter Berücksichtigungen der Versprechen an Irland, die in seinen Augen Vertragsänderungen darstellen, für nötig zu befinden (zum Spiegel-Online-Bericht v. 21.06.2009).
Schon der Vertrag von Nizza, also die derzeit gültige Fassung von EU- und EG-Vertrag, war von den Iren erst im zweiten Anlauf nach einem europäischen Entgegenkommen ratifiziert worden.
EUROPAWAHL: europaweiter Sieg der Konservativen bei gleichbleibend geringer Wahlbeteiligung
Das vorläufige Endergebnis der Europawahl vom 4. bis 7. Juni sieht die konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei/Europäischen Demokraten (EVP-ED) mit 267 der 736 Sitze im Europäischen Parlament weiterhin als stärkste Kraft. Es folgen die Sozialdemokraten (SPE) mit 159 Sitzen und auf Platz drei mit 81 Sitzen die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE). Darauf folgen die Grünen mit 51 Sitzen, die Nationaldemokraten (UEN) mit 35 und die Vereinte Europäische Linke mit 33 Sitzen. Die insbesondere in Großbritannien starken Euroskeptiker konnten für "Demokratie und Unabhängigkeit" 20 Sitze erlangen. 90 Sitze des Europaparlaments in seiner neuen Zusammensetzung bleiben fraktionslos.
In Deutschland blieb die Union trotz deutlicher Verluste im Vergleich zu 2004 mit Abstand stärkste Kraft (30,7%), die SPD konnte ihr Debakel vom letzten Wahlgang noch unterbieten und liegt jetzt bei 20,8%. Die drittplatzierten Grünen und insbesondere die FDP konnten ihre Ergebnisse gegenüber 2004 verbessern. Die neben den Volksparteien noch im Bundestag vertretenen Kräfte liegen bei den Europawahlen nun bei 12,1% (Grüne), 11% (FDP) bzw. 7,5% (Die Linke). Für die FDP bedeutet das einen Zuwachs von 4,9 Prozentpunkten.
Die Wahlbeteiligung verzeichnet mit 43,2% aller Wahlberechtigten nur einen leichten Anstieg seit dem Rekordtief von vor 5 Jahren. Mehr zur Europawahl hier.
Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag erwartet
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es am 30. Juni sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Lissabonner Vertrags verkünden wird. Bei der Verhandlung im Februar (siehe unten) war eine gewisse Skepsis ob der Kompetenzverschiebungen zugunster der EU seitens der Richterbank angeklungen. Eine Aufhebung des deutschen Zustimmungsgesetzes scheint aber mit Blick auf die besondere Europafreundlichkeit des Grundgesetzes und der mit der Kompetenzerweiterung einhergehenden weiteren Stärkung des Europäischen Parlaments im Einklang mit den Forderungen des Maastricht-Urteils der Bundesverfassungsgerichts ausgeschlossen. Zudem soll auch der Rat in Zukunft - zumindest im Rahmen seiner legislativen Tätigkeit - öffentlich tagen.
Tschechischer Senat billigt Vertrag von Lissabon
Als letztes europäisches Parlament hat nun auch das tschechische Parlament die Zustimmung zum Vertrag von Lissabon erteilt. Die zweite Kammer billigte den Reformvertrag am Mittwoch, den 6. Mai 2009, mit 54 zu 20 Stimmen bei einer erforderlichen Drei-Fünftel-Mehrheit. Damit entschieden sich mehr Abgeordnete der bürgerlichen ODS für den Vertrag als erwartet. Die ODS wurde vom prominentesten tschechischen EU-Kritiker, dem Staatspräsidenten Vaclav Klaus mitbegründet. Klaus' Unterschrift fehlt noch unter dem Zustimmungsgesetz, vorher wird es aber wohl erneut zu einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht kommen: Einige unterlegene ODS-Senatoren wollen dieses nun auch mit den Teilen des Vertrages befassen, die es im ersten Verfahren noch nicht gebilligt hat.
Neben der tschechischen Ratifikation des Lissabonner Vertrages steht auch die deutsche noch aus. Auch in Deutschland wartet Bundespräsident Köhler mit seiner Unterschrift auf das Urteil des Verfassungsgericht. Der polnische Staatspräsident Lech Kaczynski wartet auf die Ratifikation durch Irland. Die Iren werden voraussichtlich im Herbst erneut über den Vertrag abstimmen. Um ihnen entgegenzukommen wurde dieser zwischenzeitlich leicht geändert. In allen übrigen EU-Mitgliedstaaten ist der Ratifikationsprozess bereits abgeschlossen.
Halbe Milliarde Einwohner in der Europäischen Union
Nach einer Schätzung von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, hat die Europäische Union mit ihren inzwischen 27 Mitgliedstaaten Anfang 2009 eine Bevölkerungszahl von 499,7 Millionen erreicht (zur Pressemitteilung). Damit ist die JEF-interne Wette über die Bevölkerungszahl zugunsten des Kassenwarts ausgegangen.
EuGH bestätigt Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung
Am 10. Februar hat der EuGH in der C-301/06 die Nichtigkeitsklage Irlands abgewiesen und die Gültigkeit der EG-Richtlinie betreffend die Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die Harmonisierungskompetenz des Art. 95 EGV sei eine geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der Richtlinie gewesen. Damit bestätigte das Gericht, dass die Richtlinie dem Funktionieren des Binnenmarkts dient. Irland hatte den Schwerpunkt der Richtlinie in der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten gesehen und daher eingewandt, entsprechende Maßnahmen könnten nur innerhalb der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit der EU (Dritte Säule) - und damit einstimmig - ergehen (Zur Pressemitteilung des EuGH). Gegen die deutsche Umsetzung der Richtlinie ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Während sich die irische Klage beim EuGH auf die Kompetenzproblematik stützte, steht in Deutschland - auch in der öffentlichen Diskussion - die grundrechtliche Dimension der Richtlinie im Mittelpunkt. Trotz der unterschiedlichen Stoßrichtungen der beiden Verfahren ist die Bedeutung des EuGH-Urteils für das deutsche Verfahren schon wegen der Reichweite der Prüfungskompetenz enorm.









